Welchen Ortskern wollen wir?

Leser*innenbrief Februar 2024

Denkmalschutz ist ein heikles Thema. Wenn Gebäude im Interesse der Allgemeinheit geschützt werden, leidet darunter oft die Eigentümerschaft, deren Rechte eingeschränkt werden. Allerding kennt unsere Bauordnung generell viele Vorschriften, welche die Nutzung des Grundeigentums beschränken, etwa Nutzungsbegrenzungen und Abstandsregeln. Je hochwertiger die Lage, desto geringer ist die Gestaltungsfreiheit der Eigentümerschaft. Diese profitiert im Gegenzug davon, dass ihre Liegenschaft Teil einer intakten Nachbarschaft bildet. Konkret ist der Arlesheimer Ortskern in den Augen vieler ein schützenswertes Zentrum. Der Gemeinderat schlägt daher dessen weitgehenden Schutz vor. In einem langen Prozess, in dem viele direkt Betroffene – sachlich legitim, im Ton aber oft überzogen – ihre Rechte wahrgenommen haben, hat der Gemeinderat einen Vorschlag erarbeitet. Darin wird die Schutzidee wirksam umgesetzt und der Eingriff in die Eigentumsrechte auf den notwendigen Umfang reduziert. Wahrscheinlich lässt sich der nun vorliegende Teilzonenplan Ortskern nicht weiter optimieren, so dass es auch keiner langen Detaildiskussionen dazu mehr bedarf. Wer einen wirksamen Schutz befürwortet, stimmt der Vorlage zu. Wer der Eigentümerschaft mehr Freiheit lassen möchte, ihre Liegenschaften umzugestalten oder zu ersetzen, lehnt sie ab. Eine Ablehnung würde den Neubeginn der Planung erfordern. Darin müsste der Denkmalschutz ausgedünnt werden. Arlesheim wäre in zwanzig Jahren wohl nicht wiederzuerkennen.

Peter Vetter,
Kandidat Gemeinderat SP

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