Bestattungsgebühren

Leser*innenbrief Dezember 2023

Die Finanzsituation der Gemeinde Arlesheim ist leider angespannt. Der Gemeinderat hat sich trotz der Erhöhung des Steuerfusses um 2 Prozentpunkte per 1. Januar 2022 veranlasst gesehen, verschiedene Leistungen der öffentlichen Hand einzuschränken, um Einsparungen zu erzielen. Nun sollen zusätzlich neue Gebühren für Leistungen der Gemeinde erhoben werden, um deren Finanzlage zu verbessern. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wer vom Gemeindewesen eine besondere Leistung bezieht, soll dafür auch bezahlen. Nun will der Gemeinderat im Zusammenhang mit Bestattungen Gebühren einführen. Allerdings sind Bestattungen keine Sonderleistungen, die nur einige von uns beziehen, sondern früher oder später müssen wir dieses Angebot alle annehmen. Aus Sicht der SP Arlesheim gehören die Bestattungsleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde daher zur Grundversorgung, die über die Steuereinnahmen zu finanzieren sind.  Nur aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde könnten wir uns im Sinne eines Kompromisses vorstellen, dass den Erben Bestattungsgebühren ab einem Nachlass von über 100’000 Franken in Rechnung gestellt werden dürfen. Damit würde wirksam verhindert, dass die Hinterbliebenen mit diesen neuen Gebühren finanziell übermässig belastet werden.

SP Arlesheim

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