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Vaterschaftsurlaub – längst überfällig

Von SP Arlesheim, 13.September.2020

Leserbrief aus dem Wochenblatt vom 10.09.2020

Am 27. September stimmen wir darüber ab, ob Väter nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub erhalten, den sie am Stück oder tageweise innert den ersten sechs Monaten beziehen können.


Die Geburt des eigenen Kindes ist ein wunderschönes und einschneidendes Erlebnis. Nichts verändert die Beziehung eines Paars wohl so stark, wie wenn es Eltern wird. Väter spielen schon lange nicht mehr nur die Rolle des Ernährers, sondern sind auch emotional da für ihre Kinder. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass der frisch gebackene Vater nach der Geburt für die Familie da sein kann: nicht nur um im Wochenbett zu unterstützen und für Geschwister zu sorgen, sondern auch um sein Neugeborenes kennenzulernen und Zeit für erste Bindungserfahrungen zu haben. Gesetzlich vorgesehen ist heute gerade einmal ein Tag Urlaub, auch wenn grössere Firmen oder der Staat schon heute einen etwas längeren Vaterschaftsurlaub kennen. Ein Tag reicht in vielen Fällen nicht einmal aus, um die Mutter bei der Geburt begleiten zu können. Dies ist nicht mehr zeitgemäss. Die Schweiz ist in Europa das einzige Land, welches keinen Vaterschaftsurlaub kennt. Jetzt ist es Zeit für diesen kleinen, längt überfälligen Schritt! Als eines der reichsten Länder der Welt können und müssen wir uns das leisten. 

Noëmi Sibold, Co-Präsidentin SP Arlesheim