Stellungnahme zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Von SP Arlesheim, 19.April.2018
Im folgenden finden Sie die Stellungsnahme der SP Arlehseim zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung:
Wir begrüssen den vorliegenden Gesetzesentwurf grundsätzlich, insbesondere,
- weil von einer reinen Subjektfinanzierung abgesehen wird und nun eine Mischform aus
Objekt- und Subjektfinanzierung vorliegt; - weil Sockelbeiträge an die Stiftung Sunnegarte für die Sicherstellung der schulergänzenden
Tagesbetreuung sowie für die Dienstleistung als Tagesfamilienorganisation ausgerichtet
werden; - weil es Förderbeiträge für Arlesheimer Betreuungsinstitutionen und insbesondere für
Investitionen in die Qualität gibt; - weil eine angemessene Übergansfinanzierung vorgesehen ist;
- weil Eltern nun die Wahlfreiheit haben, ihre Kinder auch in anderen Tagesstätten
subventioniert betreuen zu lassen. Doch sind wir der Meinung, dass diese Wahlfreiheit nicht
auf Kosten der Qualität bei der Kinderbetreuung des Sunnegarte gehen und nur zu einer
minimen Anpassung der Subventionsberechtigungen führen darf.
Wir würdigen ausserdem, dass auch die Verordnung bereits vorliegt
Reglement
§4, Abs. 4 Tagesstrukturen:
Wir beantragen, dass die Gemeinde bei den schulergänzenden Tagesstrukturen eine Defizitgarantie
übernimmt, da die Kosten gerade bei diesem Angebot nur schwierig zu kalkulieren sind und eine
solche ja auch bestehen würde, wenn die Gemeinde die Tagesstrukturen selber anbieten würde.
§5
Wir können nicht nachvollziehen, warum der Anspruch auf Subventionen erst bei einem Pensum von
120% gelten soll. Damit werden sowohl progressive Betreuungsmodelle benachteiligt, bei denen
beide Elternteile ihre Arbeitspensen reduzieren, sowie auch Eltern, die unfreiwillig niedrigprozentig
arbeiten. Es entsprich u.E. nicht der Realität, dass Arbeitnehmende ihre Arbeitstage gänzlich frei
wählen können. Dies ist ja auch aus Sicht des Arbeitgebers nicht machbar. Dies bedeutet, dass es
auch bei einem 50%-50% Pensum mindestens einen Arbeitstag gibt, der sich überschneidet.
Wir bitten den Gemeinderat daher diese 120%-Vorgabe zu streichen. Falls der Gemeinderat
kontrollieren will, dass die subventionierten Zeiten ausschliesslich zur Erwerbsarbeit genutzt werden,
so empfehlen wir, dass eine jährliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitstage vorgelegt
werden muss.
§9
Zu diesen begrüssenswerten Förderbeiträgen möchten wir bemerken, dass es für die nachhaltige
Qualitätssicherung auch längerfristig einsetzbare Mittel braucht. Nur so kann eine Institution ihre
Attraktivität längerfristig halten.
Verordnung
§1, Abs. 2
Damit die Gemeinde Arlesheim nur Institutionen unterstützt, die gewissen Qualitätsstandards
genügen, sollte hier auch ein solcher Qualitätsnachweis erbracht werden.
§3
Wir bitten bei der Einkommensberechnung immer von der aktuellen Einkommenssituation und nicht
von derjenigen des Vorjahres auszugehen, da sich mit der Geburt des Kindes das Volumen der
Erwerbstätigkeit in der Regel reduziert.
Bericht
S. 10/11 – 6. Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde:
Wir sind uns bewusst, dass es sich hier erst um eine Kostenschätzung handelt und noch viele
Unsicherheiten bestehen, doch ist die SP Arlesheim dezidiert der Meinung, dass das vorliegende
Reglement nicht dazu führen darf, dass die „wiederkehrenden Kosten für die Gemeinde“ geringer
ausfallen werden als bisher (Kosten aktuell: 952‘000 CHF; ab 1.1.2019: 758‘600 CHF).
Wir sind der Meinung, dass externe Kinderbetreuung in der Schweiz grundsätzlich zu teuer ist und
auch für den Mittelstand ein zu grosser Ausgabenposten darstellt.
Damit der Systemwechsel nicht zu einer Sparvorlage wird, bitten wir den Gemeinderat zu prüfen, ob
nicht die Einkommensgrenze der Subventionsberechtigung nach oben verschoben oder die
Förderbeiträge an die Arlesheimer Institutionen, die einen hohen Qualitässtandard erfüllen, erhöht
werden könnten. Die SP Arlesheim wird sich dagegen wehren, falls das vorliegende Reglement
tatsächlich zu Kosteneinsparungen der Gemeinde zu Lasten der Familien führen wird.
Abschliessend erlauben wir uns noch zwei Bemerkungen:
Wir gehen davon aus, dass sich die Gemeinde darum bemüht, sämtliche vom Bund sowie vom
Kanton für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zur Verfügung gestellten Gelder
einzufordern, und diese den Arlesheimer Institution bzw. den Eltern zugute kommen.
Siehe Artikel in der NZZ
Wir bitten den Gemeinderat nachdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass die Systemumstellung und der
damit verbundene Kostendruck nicht dazu führen, dass es zu Qualitätseinbussen bei der
Kinderbetreuung kommt, z.B. durch eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels oder die Einstellung von
weniger teurem, da weniger gut qualifiziertem Personal.