Nein zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Von SP Arlesheim, 29.April.2022
Leser:innenbrief im Wochenblatt vom 28.04.2022
Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz für Menschen in Not. Menschen, die auf finanzielle Existenzsicherung angewiesen sind, befinden sich aus ganz unterschiedlichen Gründen in einer schwierigen Lebenssituation. Häufig sind dies mangelnde oder geringe Ausbildung, Trennung, psychische oder körperliche Krankheiten, die eine Arbeit, um genügend Einkommen zu erwirtschaften, verunmöglichen. Diese Faktoren können sich kumulieren und es entsteht eine belastende Situation geprägt von Ohnmacht und Ausweglosigkeit. Wenn jemand die Arbeitsstelle verliert und trotz Assessment innert zwei Jahren auf dem Arbeitsmarkt keine neue findet, fragt die Teilrevision nicht nach dem Warum, sondern stellt jede armutsbetroffene Person unter Generalverdacht. Die Sozialhilfe muss die bedingungslose Grundsicherung aller sicherstellen. Im Baselbiet sind wir bereits auf dem schweizweit absoluten Minimum von CHF 997.00. Eine Kürzung des Grundbedarfs hätte gravierende Folgen für die Betroffenen. Zuckerbrot (kostspieliges Assessment) und Peitsche (Kürzung des Grundbedarfs) bringen bei fehlenden Arbeitsstellen nichts. Es ist ein strukturelles Problem. Diese Vorlage folgt dem Druck armutsbetroffene Menschen zu stigmatisieren und muss aus fachlicher Sicht abgelehnt werden. Sie bringt vor allem Rechtsunsicherheit, Bürokratie und höhere Verwaltungskosten mit sich. Der aktuelle Vorschlag erfüllt seinen Zweck nicht und muss deshalb am 15.05.2022 klar abgelehnt werden.
Michael Krisztmann (Vorstand SP, Sozialhilfebehörde)