JA zur Anpassung der Gemeindeordnung
Von SP Arlesheim, 9.Oktober.2019
Leserinnenbrief von Lea Mani und Veronica Münger, Co-Präsidentinnen SP Arlesheim, im Wochenblatt vom 10.10.2019
Lehrerinnen und Lehrer gehören auch weiterhin in die Gemeindekommission. Was bis zu den Wahlen 2016 möglich war und sich als unproblematisch erwiesen hat, soll auch in Zukunft wieder möglich sein.
Im Gegensatz zu den Gemeindeangestellten sind Lehrerinnen und Lehrer dem kantonalen Personalreglement unterstellt. Damit sind Interessenkonflikte ausgeschlossen. Die Gleichbehandlung mit den Gemeindeangestellten kann somit als Argument nicht vorgebracht werden. Es besteht keine Notwendigkeit, den Lehrerinnen und Lehrern das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene abzuerkennen. Im Sinne der demokratischen Rechte ist es unvertretbar, einer bestimmten Berufsgruppe das passive Wahlrecht aus einer Laune heraus abzuerkennen. Wir sind überzeugt, dass die bei den Wahlen 2016 geltende Regelung sich auch in Zukunft bewähren wird und empfehlen den Antrag der Frischluft zur Aufhebung der Unvereinbarkeitsklausel für Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen.